AGB und Teilnahmebedingungen
OPEN4LIFE Seminare, Coaching und Events
Waldstr. 2c, D-82049 Pullach i.I.
nachfolgend "Veranstalter" genannt. Veranstalter sind auch durch den Veranstalter beauftragte Leistungsträger.
1. Annahme Leistungserbringung
Der
Vertrag kommt durch Annahme der Buchung durch den Veranstalter
zustande. Der Veranstalter bestätigt die Buchung durch eine
Buchungsbestätigung bzw. Rechnungsstellung. Der Umfang der
vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung und/oder den Angaben der Vertragsbestätigung.
Änderungen/Abweichungen einzelner Leistungen, die danach notwendig
werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen.
2. Zahlungen
Der
Kunde verpflichtet sich, bis 8 Tage nach Erhalt der
Rechnung/Bestätigung, in jedem Fall aber vor Leistungsbeginn ungeachtet
des Zugangs einer Rechnung/Bestätigung, den Leistungspreis in voller
Höhe zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Dritte mit
dem Inkasso zu beauftragen. Dazu erforderliche Daten dürfen explizit an
Dritte zu diesem Zwecke weitergegeben werden.
3. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen
Beim
Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen,
bei Seminaren und Coachings mindestens jedoch 30 Euro
Bearbeitungsgebühr, von den Gesamtkosten fällig:
- bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 25 %
- bis 7 Tage vor Leistungsbeginn 50 %
- danach bzw. bei Nichtantritt 100 %
Als
Leistungsbeginn gilt 0:00 Uhr des Tages, an dem der Veranstalter zur
Erbringung der Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat
grundsätzlich schriftlich zu erfolgen; als Stichtag gilt der Eingang
der Rücktrittserklärung. Bei einer Umbuchung der Veranstaltung, kann
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro gesondert berechnet werden.
Die Leistung kann nur dann durch einen Dritten wahrgenommen werden,
sofern in dessen Alters- und /oder Geschlechtsgruppe noch ein freier
Platz vorhanden ist. Die Prüfung und Einwilligung hierzu obliegt dem
Veranstalter. Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen nicht
in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Minderung des Gesamtpreises.
Bei
allen Veranstaltungen handelt es sich um eine Dienstleistungsart i. S.
der Freizeitgestaltung, bei der sich der Veranstalter verpflichtet, die
Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Auch ist der
Zeitraum genau angegeben, sodass gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB, das
Widerrufsrecht nach dem sog. Fernabsatzgesetz nicht gegeben ist.
4. Haftung
Die
vertragliche Haftung für Schäden jedweder Art ist auf das Dreifache des
jeweiligen Leistungsentgeltes beschränkt, soweit der Kunde den Schaden
weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat.
Der
Kunde nimmt die Leistungen grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch.
Bei Veranstaltungen trägt er seiner eigenen Sicherheit und
Leistungsfähigkeit angemessen Rücksicht. Im Zweifelsfalle ist er
verpflichtet vorab einen Arzt zu konsultieren. Im Leistungspreis ist
keinerlei Versicherung enthalten. Der Kunde trägt die Kosten An- und
Abreise sowie ggf. in diesem Zusammenhang anfallende Storno- und
Versicherungskosten selbst.
Die Verantwortung für Garderobe, Gepäck und sonstige Gegenstände im Kundeneigentum verbleibt beim Kunden.
Beim
Verleih von Waren durch den Veranstalter oder Dritte im Rahmen der
Veranstaltung haftet der Kunde für Beschmutzung, Verlust, Beschädigung
oder sonstige Beeinträchtigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Es
besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt,
Witterungseinflüsse, unverschuldetem Ausfall von Leistungsträgern,
innere Unruhen, Streiks oder hoheitliche Maßnahmen verursacht werden.
Der Veranstalter haftet zudem nicht für körperliche oder geistige
Schäden, auch nicht für Verlust, Verschmutzung oder Beschädigung von
Kleidungsstücken oder Wertsachen.
Der Veranstalter haftet grundsätzlich, sofern gesetzlich möglich, nur bei Vorsatz und eigener grober Fahrlässigkeit.
5. Stornierung der Veranstaltung/einzelner Verträge
Der
Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung/Seminar aus wichtigen
Gründen (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit oder bei
"Outdoor"-Veranstaltungen witterungsbedingt) abzusagen oder den Inhalt
bzw. das Programm der Veranstaltung zu ändern. Dies gilt auch, wenn die
Erfüllung des Vertrages unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand möglich ist. Im Falle der Absage der Veranstaltung erhält der
Kunde den gezahlten Leistungspreis rückerstattet.
Der
Veranstalter hat das Recht einzelnen Teilnehmern ohne Angabe von
Gründen die Teilnahme zu verweigern oder während der Teilnahme diese
von der Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn
diese die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet ausgesprochener
Abmahnungen nachhaltig stören. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen
einer Veranstaltung aufgrund seiner Fehleinschätzung nicht gewachsen,
gilt Gleiches. Ein Anspruch auf teilweise oder gänzliche Rückerstattung
des Leistungspreises entsteht nicht.
6. Ausschlussfristen
Schäden
sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Alle Ansprüche, z.B.
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen oder
Schadensersatz, hat der Kunde unmittelbar nach Beendigung der
Leistungserbringung geltend zu machen.
7. Unwirksamkeit einzelner Klauseln/Nebenabreden
Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird
die Gültigkeit des übrigen Vertrages hiervon nicht berührt. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des
rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
Abweichende Regelungen sind schriftlich und in beidseitig
unterzeichneter Form festzulegen. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für
die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden
gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder
unmittelbar zwischen dem Veranstalter und dem Kunden ergebenden
Streitigkeiten ist das für den Sitz des Veranstalters örtlich
zuständige deutsche Gericht. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt,
ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
Stand: 15.07.2008